Betriebshof Langenfeld: Stadt erinnert Eigentümer an Pflichten zum Winterdienst
Bürgersteige und Gehwege entlang des eigenen Grundstücks muss man in einer Breite von etwa 1,5 Meter von Schnee räumen. Bei Glätte sollte man abstumpfende Mittel streuen.
Bürgersteige und Gehwege entlang des eigenen Grundstücks muss man in einer Breite von etwa 1,5 Meter von Schnee räumen. Bei Glätte sollte man abstumpfende Mittel streuen. Weiterlesen