Angeblicher Absender ist das „Bundeszentralamt für Steuern“: IHK warnt Unternehmen vor betrügerischen E-Mails

Sie sind angeblich vom „Bundeszentralamt für Steuern“ (BZSt) und fordern zur Zahlung eines Ordnungsgeldes wegen angeblicher Verstöße gegen die Offenlegungspflicht auf.
Sie sind angeblich vom „Bundeszentralamt für Steuern“ (BZSt) und fordern zur Zahlung eines Ordnungsgeldes wegen angeblicher Verstöße gegen die Offenlegungspflicht auf. Weiterlesen
