Prozess am Amtsgericht Wermelskirchen: Positive Resozialisierung verhindert erneute Haft

Ein 45-jähriger Wermelskirchener beging zwischen Urteil und Haft eine weitere Straftat und zog sich kinderpornografisches Material aufs Handy. Vier Jahre später und mit positiver Prognose einer Resozialisierung stand er dafür nun vor Gericht.
Ein 45-jähriger Wermelskirchener beging zwischen Urteil und Haft eine weitere Straftat und zog sich kinderpornografisches Material aufs Handy. Vier Jahre später und mit positiver Prognose einer Resozialisierung stand er dafür nun vor Gericht. Weiterlesen
