Rhein-Kreis Neuss erinnert an Schnittverbot: Ab März müssen Heckenschere und Axt im Schuppen bleiben

Rhein-Kreis Neuss erinnert an Schnittverbot: Ab März müssen Heckenschere und Axt im Schuppen bleiben


Um brütende Vögel, andere Tiere und Insekten zu schützen, dürfen Hecken und Bäume nur bis Ende Februar radikal gestutzt werden. Darauf weist das Amt für Umweltschutz hin und gibt Tipps, wie der Grünschnitt kostenfrei entsorgt werden kann.

​Um brütende Vögel, andere Tiere und Insekten zu schützen, dürfen Hecken und Bäume nur bis Ende Februar radikal gestutzt werden. Darauf weist das Amt für Umweltschutz hin und gibt Tipps, wie der Grünschnitt kostenfrei entsorgt werden kann. Weiterlesen

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