Fall Arthur B.: „Kein Anhaltspunkt für rechtliche Fehler“ bei Abschiebung von Azubi

Fall Arthur B.: „Kein Anhaltspunkt für rechtliche Fehler“ bei Abschiebung von Azubi


Der Armenier Arthur B. hatte in Neuss eine Ausbildungsstelle – und wurde trotzdem in sein Heimatland abgeschoben. Nach Kritik an diesem Vorgehen schildert die Stadt den Fall nun auf Drängen der Politik aus ihrer Sicht.

​Der Armenier Arthur B. hatte in Neuss eine Ausbildungsstelle – und wurde trotzdem in sein Heimatland abgeschoben. Nach Kritik an diesem Vorgehen schildert die Stadt den Fall nun auf Drängen der Politik aus ihrer Sicht. Weiterlesen

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