Nach Messerattacke in Hetzerath: Warum die Täterin trotz Freispruch nicht frei ist

Die 31‑jährige Täterin des Messerangriffs in Hetzerath wurde wegen möglicher Schuldunfähigkeit freigesprochen, muss aber in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Das Gericht sieht weiterhin eine Gefahr für andere Personen.
Die 31‑jährige Täterin des Messerangriffs in Hetzerath wurde wegen möglicher Schuldunfähigkeit freigesprochen, muss aber in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Das Gericht sieht weiterhin eine Gefahr für andere Personen.
