AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Weiterlesen
