Prozess am Amtsgericht Wermelskirchen: Angeklagte weisen Nazi-Parolen von sich

Drei junge Wermelskirchener sollten verbotene Parolen gegrölt haben – nur zwei von ihnen erschienen zur Verhandlung. Die Beweislage reichte für eine Haftstrafe indes nicht aus.
Drei junge Wermelskirchener sollten verbotene Parolen gegrölt haben – nur zwei von ihnen erschienen zur Verhandlung. Die Beweislage reichte für eine Haftstrafe indes nicht aus. Weiterlesen
