Innovationscampus Langenfeld: Tecklenburg gewinnt vor Gericht – Kaufvertrag besteht fort

Die Stadt hatte die Ansicht vertreten, dass die Bauanträge des Investors wegen unvollständiger Unterlagen als nicht gestellt gelten müssen. Das Landgericht hingegen urteilt, dass die aufschiebende Bedingung für den Kaufvertrag nicht eingetreten sei.
Die Stadt hatte die Ansicht vertreten, dass die Bauanträge des Investors wegen unvollständiger Unterlagen als nicht gestellt gelten müssen. Das Landgericht hingegen urteilt, dass die aufschiebende Bedingung für den Kaufvertrag nicht eingetreten sei. Weiterlesen
