Radverkehr in Viersen: „Keine besondere Gefahrenlage“

Radverkehr in Viersen: „Keine besondere Gefahrenlage“


Eine Benutzungspflicht des kombinierten Rad-/Fußweges entlang der Lindenstraße in der Viersener Innenstadt wird es nicht wieder geben. Darauf macht die Stadtverwaltung nach einem Prüfauftrag aus den Reihen der CDU-Stadtratsfraktion aufmerksam.

​Eine Benutzungspflicht des kombinierten Rad-/Fußweges entlang der Lindenstraße in der Viersener Innenstadt wird es nicht wieder geben. Darauf macht die Stadtverwaltung nach einem Prüfauftrag aus den Reihen der CDU-Stadtratsfraktion aufmerksam. Weiterlesen

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