Urteil in Düsseldorf: Gericht spricht Urlaubern Geld für entgangenen Schlaf zu – weil der Flieger zu spät gelandet war

Urteil in Düsseldorf: Gericht spricht Urlaubern Geld für entgangenen Schlaf zu – weil der Flieger zu spät gelandet war


Landet ein Flug vier Stunden später als geplant, steht Reisenden ein Anspruch auf Entschädigung zu. Ein Düsseldorfer Gericht urteilte nun, dass dies auch für den folgenden Morgen gelten kann – wenn dadurch ein „erhebliches Hineinschlafen in den Folgetag“ nötig ist.

​Landet ein Flug vier Stunden später als geplant, steht Reisenden ein Anspruch auf Entschädigung zu. Ein Düsseldorfer Gericht urteilte nun, dass dies auch für den folgenden Morgen gelten kann – wenn dadurch ein „erhebliches Hineinschlafen in den Folgetag“ nötig ist. Weiterlesen

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