Urteil im Beil-Prozess: Sieben Jahre Haft für Viersener

Wer „in Wild-West-Manier“ durch die Dülkener Innenstadt läuft und schießt, überschreite deutlich die Grenze des Zulässigen – so das Landgericht Mönchengladbach. Daher fiel die Strafe sogar höher aus, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Wer „in Wild-West-Manier“ durch die Dülkener Innenstadt läuft und schießt, überschreite deutlich die Grenze des Zulässigen – so das Landgericht Mönchengladbach. Daher fiel die Strafe sogar höher aus, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Weiterlesen
