Unfall mit Langenfelder Opfern: Polizei erklärt Vorgehen bei Überbringung von Todesnachrichten

Es sind immer die Dienstvorgesetzten, die eine schlimme Nachricht überbringen müssen. Im besten Fall werden sie von Notfallseelsorgern begleitet. Auch die Polizeibeamte selber können eine psychosoziale Betreuung beanspruchen.
Es sind immer die Dienstvorgesetzten, die eine schlimme Nachricht überbringen müssen. Im besten Fall werden sie von Notfallseelsorgern begleitet. Auch die Polizeibeamte selber können eine psychosoziale Betreuung beanspruchen. Weiterlesen