Bundesgerichtshof hat entschieden: Zwölf Jahre Haft – Urteil gegen A540-Messerstecher ist rechtskräftig
Acht Monate nach der Urteilsverkündung herrscht Gewissheit: Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen. Das Verfahren gegen einen Mann aus Erkelenz, der im September 2024 einen Kontrahenten aus Grevenbroich auf der A540 erstochen hat, muss nicht neu aufgerollt werden. Die Hintergründe.
Acht Monate nach der Urteilsverkündung herrscht Gewissheit: Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen. Das Verfahren gegen einen Mann aus Erkelenz, der im September 2024 einen Kontrahenten aus Grevenbroich auf der A540 erstochen hat, muss nicht neu aufgerollt werden. Die Hintergründe.