Gerichtsurteil in Mönchengladbach: Täter im Nagelscheren-Prozess muss in psychiatrische Klinik

Ein 34-jähriger Mann ist für den Angriff auf seine Ex-Freundin mit einer Nagelschere freigesprochen worden. Es sei aber versuchter Mord gewesen, erkannte das Gericht. Der Mann muss jetzt wieder in der Psychiatrie.
Ein 34-jähriger Mann ist für den Angriff auf seine Ex-Freundin mit einer Nagelschere freigesprochen worden. Es sei aber versuchter Mord gewesen, erkannte das Gericht. Der Mann muss jetzt wieder in der Psychiatrie. Weiterlesen