Gerichtsurteil in Mönchengladbach: Täter im Nagelscheren-Prozess muss in psychiatrische Klinik

Gerichtsurteil in Mönchengladbach: Täter im Nagelscheren-Prozess muss in psychiatrische Klinik


Ein 34-jähriger Mann ist für den Angriff auf seine Ex-Freundin mit einer Nagelschere freigesprochen worden. Es sei aber versuchter Mord gewesen, erkannte das Gericht. Der Mann muss jetzt wieder in der Psychiatrie.

​Ein 34-jähriger Mann ist für den Angriff auf seine Ex-Freundin mit einer Nagelschere freigesprochen worden. Es sei aber versuchter Mord gewesen, erkannte das Gericht. Der Mann muss jetzt wieder in der Psychiatrie. Weiterlesen

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