Rheinisch-Bergischer Kreis: Einigung bei Rettungsdienstgebühren – keine Extrakosten

Rheinisch-Bergischer Kreis: Einigung bei Rettungsdienstgebühren – keine Extrakosten


Im Rheinisch-Bergischen Kreis haben sich Kreis und Krankenkassen auf neue Rettungsdienstgebühren geeinigt. Patienten zahlen keine Differenzbeträge. Die Regelung gilt rückwirkend ab Januar 2026.

​Im Rheinisch-Bergischen Kreis haben sich Kreis und Krankenkassen auf neue Rettungsdienstgebühren geeinigt. Patienten zahlen keine Differenzbeträge. Die Regelung gilt rückwirkend ab Januar 2026. Weiterlesen

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