Rheinisch-Bergischer Kreis: Einigung bei Rettungsdienstgebühren – keine Extrakosten

Im Rheinisch-Bergischen Kreis haben sich Kreis und Krankenkassen auf neue Rettungsdienstgebühren geeinigt. Patienten zahlen keine Differenzbeträge. Die Regelung gilt rückwirkend ab Januar 2026.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis haben sich Kreis und Krankenkassen auf neue Rettungsdienstgebühren geeinigt. Patienten zahlen keine Differenzbeträge. Die Regelung gilt rückwirkend ab Januar 2026. Weiterlesen
