Berufung in Mettmann: Urteil wegen Volksverhetzung gegen AfD-Ratsfrau Kotthaus bestätigt

Die Inhalte waren stark antisemitisch und abstrus. Dennoch teilte eine AfD-Ratsfrau aus Mettmann einen Post in einer internen Chatgruppe. Auch im zweiten Anlauf lautet das Urteil: Das war Volksverhetzung.
Die Inhalte waren stark antisemitisch und abstrus. Dennoch teilte eine AfD-Ratsfrau aus Mettmann einen Post in einer internen Chatgruppe. Auch im zweiten Anlauf lautet das Urteil: Das war Volksverhetzung. Weiterlesen