Nach Klage von Dinslakener Notar: Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare

Nach Klage von Dinslakener Notar: Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare


Die feste Altersgrenze von 70 Jahren für nebenberufliche Notare ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ein ehemaliger Notar aus Dinslaken hatte geklagt.

​Die feste Altersgrenze von 70 Jahren für nebenberufliche Notare ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ein ehemaliger Notar aus Dinslaken hatte geklagt. 

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