Urteil nach Kopfschuss am Erkelenzer Bahnhof: „Sie haben sich nicht zum Retter aufgeschwungen, Sie haben gerichtet“

Neun Jahre und drei Monate Haft für den Mann, der in Erkelenz einem anderen in den Kopf schoss: Das Landgericht Mönchengladbach sah keinen Platz für eine Notwehr-Argumentation. Der Richter sprach von Selbstjustiz – und fand klare Worte über Schuld und Verantwortung.
Neun Jahre und drei Monate Haft für den Mann, der in Erkelenz einem anderen in den Kopf schoss: Das Landgericht Mönchengladbach sah keinen Platz für eine Notwehr-Argumentation. Der Richter sprach von Selbstjustiz – und fand klare Worte über Schuld und Verantwortung.