Landwirtschaft im Oberbergischen Kreis: Erntehelfer dürfen keine „Feldarbeiter 2. Klasse“ sein

Landwirtschaft im Oberbergischen Kreis: Erntehelfer dürfen keine „Feldarbeiter 2. Klasse“ sein


Saisonarbeiter im Oberbergischen Kreis verdienen faire Bezahlung und würdige Unterkünfte, erklärt die IG BAU Köln-Bonn. Die Gewerkschaft kritisiert schlechte Bedingungen und macht klar: Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht verhandelbar.

​Saisonarbeiter im Oberbergischen Kreis verdienen faire Bezahlung und würdige Unterkünfte, erklärt die IG BAU Köln-Bonn. Die Gewerkschaft kritisiert schlechte Bedingungen und macht klar: Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht verhandelbar. Weiterlesen

admin