Fünf Fakten zu Karneval am Arbeitsplatz: Darf mein Chef mir den Rosenmontag verbieten?

Auch wenn am Niederrhein und im Rheinland spätestens ab Altweiber der Ausnahmezustand herrscht: Die Karnevalstage sind keine gesetzlichen Feiertage. Wann der Arbeitgeber trotzdem frei geben muss – und andere Job-Fragen zur närrischen Zeit.
Auch wenn am Niederrhein und im Rheinland spätestens ab Altweiber der Ausnahmezustand herrscht: Die Karnevalstage sind keine gesetzlichen Feiertage. Wann der Arbeitgeber trotzdem frei geben muss – und andere Job-Fragen zur närrischen Zeit. Weiterlesen
