Auf Leverkusener Stadtgebiet: Stadt richtet keine Böllerverbotszonen ein

Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern oder Altersheimen ist durch das Sprengstoffgesetz ohnehin verboten.
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern oder Altersheimen ist durch das Sprengstoffgesetz ohnehin verboten. Weiterlesen
