Anklage, Verteidigung und Nebenklage einig: Viersener soll in Psychiatrie statt in Haft

Im Totschlagsprozess um den Tod einer Viersenerin fordern alle Verfahrensbeteiligten den Freispruch ihres psychisch erkrankten Sohnes und seine Unterbringung in einer Klinik – ein Fall zwischen Schuldunfähigkeit und Familientragödie.
Im Totschlagsprozess um den Tod einer Viersenerin fordern alle Verfahrensbeteiligten den Freispruch ihres psychisch erkrankten Sohnes und seine Unterbringung in einer Klinik – ein Fall zwischen Schuldunfähigkeit und Familientragödie. Weiterlesen
