Vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar: Kreisverwaltung macht Betriebsferien – das sind die Ausnahmen

Vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar: Kreisverwaltung macht Betriebsferien – das sind die Ausnahmen


Die Kreisverwaltung Viersen ist vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Es gibt aber einzelne Abweichungen. Was wann geöffnet hat.

​Die Kreisverwaltung Viersen ist vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Es gibt aber einzelne Abweichungen. Was wann geöffnet hat. Weiterlesen 

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