Bundesverfassungsgericht bekräftigt Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen

Bundesverfassungsgericht bekräftigt Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen

Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben in Deutschland verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden – und somit zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

​Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben in Deutschland verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden – und somit zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Weiterlesen

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