Bundesverfassungsgericht bekräftigt Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen
Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben in Deutschland verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden – und somit zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
Sexpuppen mit kindlichen Zügen bleiben in Deutschland verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden – und somit zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Weiterlesen
