Lippstadt: Chefarzt scheitert mit Klage gegen Abtreibungsverbot
Ein katholischer Krankenhausträger darf die Durchführung von Abtreibungen einschränken. Das hat das Arbeitsgericht in Hamm entschieden. Der klagende Gynäkologe erwägt nun, die nächste Instanz anzurufen.
Ein katholischer Krankenhausträger darf die Durchführung von Abtreibungen einschränken. Das hat das Arbeitsgericht in Hamm entschieden. Der klagende Gynäkologe erwägt nun, die nächste Instanz anzurufen. Weiterlesen