AfD musste 1,1 Millionen Euro zahlen – Verstöße gegen Parteiengesetz:

Wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz mussten die Bundestagsparteien seit 2017 1,8 Millionen Euro Strafe zahlen. 1,1 Millionen davon allein die AfD. Deren Erklärung: ein anfangs fehlender »Erfahrungsschatz« mit Spenden.
Wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz mussten die Bundestagsparteien seit 2017 1,8 Millionen Euro Strafe zahlen. 1,1 Millionen davon allein die AfD. Deren Erklärung: ein anfangs fehlender »Erfahrungsschatz« mit Spenden. Weiterlesen