Testament: OLG Frankfurt erklärt zerrissenes Dokument für unwirksam

Testament: OLG Frankfurt erklärt zerrissenes Dokument für unwirksam

Ein im Schließfach aufbewahrtes Testament ist nicht zwangsläufig gültig. Zu diesem Schluss kommt ein Gericht. Ein Kläger war in einem Erbdokument berücksichtigt worden, aber das Schreiben war in zwei Teile zerrissen.

​Ein im Schließfach aufbewahrtes Testament ist nicht zwangsläufig gültig. Zu diesem Schluss kommt ein Gericht. Ein Kläger war in einem Erbdokument berücksichtigt worden, aber das Schreiben war in zwei Teile zerrissen. Weiterlesen

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